Die Ausführungen dieser Rubrik vermitteln einen kurzen Überblick über die Geschichte des Bürger-Schützenvereins Holzheim. Leider sind Aufzeichnungen, Protokolle oder sonstige Dokumente aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg nur rudimentär vorhanden. Wir stützen unsere Geschichtsschreibung auf mündliche Überlieferungen, die wenigen schriftlichen Unterlagen (beispielsweise die Satzungen aus den Jahren 1876 und 1928, die das Archiv des Vereins besitzt) und die Ausarbeitungen, die aus Anlass des 150jährigen Jubiläums des Vereins im Jahre 1986 und des Ortsjubiläums von Holzheim im Jahre 2001 entstanden sind. Wertvolle Aufschlüsse aus der Zeit nach 1836 liefert die Expertise, welche Bernd Gerigk vom Heimatverein aus Anlass des 175jährigen Jubiläums 2011 dem Bürger-Schützenverein übergeben hat. In mühevoller Kleinarbeit hat er im Stadtarchiv die Ausgaben des Neusser Intelligenzblattes ausgewertet und viele offene Punkte der Vergangenheit aufhellen können. Dies war auch der Anlass, die Darstellung des Zeitraumes ab 1836 neu zu fassen.
Dem geneigten Leser sei vor allem nachstehende Literatur für eine tiefer gehende Befassung mit dem Thema empfohlen:

  • Festbuch „150 Jahre Bürger-Schützenverein Holzheim“, 1986, mit Artikeln von J.H. Dorsemagen, Josef Lange u.a.
  • Karl Emsbach, „Die Marianische Bruderschaft“ in „1.200 Jahre Holzheim“, 2000
  • Heimatverein Holzheim e.V., „Die Holzheimer Marien- und Schützenbruderschaft“, 2009
  • Festbuch zum 175jährigen Bestehen, 2011
  • Bernd Gerigk, „Von der Marienbruderschaft zum Bürger-Schützenverein“, 2011

Aus den vorgenannten Werken sind Fundstellen entnommen, die zur leichteren Lesbarkeit im Text nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Der Bürger-Schützenverein dankt den Autoren, die sich mit der Geschichte des Vereins und der Vorgängerorganisationen befasst haben.

Begonnen werden soll nicht mit den Anfängen des Bürger-Schützenvereins selbst, sondern mit dem Wissenswerten, welches über dessen Vorgänger bekannt ist. Die im Text erwähnten alten Satzungen sind in der Rubrik Satzungen vollständig und übersetzt zu lesen.