1678 – 1759

Die vorerwähnten, 1678 erneuerten Statuten der Bruderschaft sind erhalten und im Besitz des Pfarrarchivs (siehe Abbildung).

Die Statuten enthalten Regeln zur Mitgliedschaft – nicht nur männliche Gemeindemitglieder, ebenso Frauen konnten Mitglied werden -, über das Vogelschießen, über Gebet und Begräbnis für verstorbene Mitglieder, zur Ausgabe von Brot und Bier und anderes mehr.

Darüber hinaus existierten Regelungen über das Prozessionsgeleit mit dem Gewehr. Auch heute begleiten die Holzheimer Schützen die Fronleichnamsprozession, allerdings nicht unter Waffen; und mit dem Vogelschießen am Nachmittag ist der Fronleichnamstag ein wichtiger Höhepunkt im Vereinsjahr. So haben sich die Gepflogenheiten der Marienbruderschaft bis heute erhalten.

Mitglieder, die gegen die Statuten verstießen, sollten je nach Schwere des Verstoßes ausgeschlossen oder mit der Abgabe von Bienenwachs für die Kerzen des Marienaltars bestraft werden. Im Vergleich der „neueren“ Statuten mit den im Kreisarchiv aufbewahrten Unterlagen fällt auf, dass „die innere Organisation … wenig verändert (blieb), doch präsentierte sich die Bruderschaft seitdem als Schützenbruderschaft … Neben dem Brudermeister treten deshalb fortan auch Hauptmann, Leutnant und Fähnrich als wichtige Funktionsträger in Erscheinung.